Willkommen bei unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Transparenz sowie klare Richtlinien und faire Bedingungen sollen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen sorgen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mit Sorgfalt und Expertise erstellt, um Ihre und unsere Interessen zu schützen und Ihnen und uns ein sicheres Gefühl zu geben. Wir legen großen Wert auf Verantwortung und Nachhaltigkeit, und diese Werte spiegeln sich in unseren Geschäftsbedingungen wider.
Lesen und akzeptieren Sie unsere AGBs und haben Sie viel Spaß bei unseren Rahmenprogrammpunkten zum Verwaltungsgerichtstag 2024!
1. Buchungen
Die Buchung von Rahmenprogrammpunkten ist ausschließlich online möglich. Alle Buchungen sind verbindlich. Ihre Buchungen werden nach Eingang der Anmeldung per E-Mail bestätigt. Dieses Dokument gilt auch als Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt. Eine postalische Rechnungsstellung erfolgt nicht.
2. Ermäßigungen
Ermäßigungen der Ticketgebühren für bestimmte Teilnehmergruppen des Verwaltungsgerichtstags sind leider nicht möglich. Bei den aufeinanderfolgenden Programmpunkten Altstadtrundgang – Würzburger Residenz – Staatlicher Hofkeller bzw. Old Town Tour (E) – Würzburg Residence (E) besteht die Möglichkeit, den Preis durch Kombitickets deutlich zu reduzieren.
3. Ticketpreise
Die Preisangaben für die Rahmenprogrammpunkte verstehen sich inkl. 19 % Umsatzsteuer, diese wird ausgewiesen.
Bankgebühren bei Rücklastschriften gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Zahlungsarten: Kreditkarte oder PayPal.
4. Stornierung, Umbuchung
Eine Stornierung von Tickets für Rahmenprogrammpunkte ist grundsätzlich nicht möglich. Im Falle einer Absage des Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung.
Sie können uns jedoch bis 24 Stunden vor Beginn des Programmpunktes per E-Mail an vgt-umbuchung@wuerzburg.travel einen anderen Teilnehmer nennen. Geben Sie dabei bitte auch die Ticketnummer und den Namen des Nicht-Teilnehmenden an.
5. Registrierung am Treffpunkt, Nichterscheinen oder verspätetes Erscheinen
Die Veranstaltungen starten pünktlich am vereinbarten Treffpunkt. Bitte kommen Sie rechtzeitig und registrieren Sie sich beim Veranstalter. Die Guides, Moderatoren und Künstler sind angewiesen, pünktlich zu beginnen und können leider nicht auf verspätete Teilnehmer warten. Verspätungen, auch wegen Stau, gehen zu Lasten der Teilnehmer. Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen am vereinbarten Treffpunkt kann dazu führen, dass Sie nicht am Rahmenprogrammpunkt teilnehmen können. Hieraus ergibt sich kein Recht auf Rückerstattung des Ticket-Entgelts.
6. Veranstaltungsabsage
Einzelne Rahmenprogrammpunkte können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestpersonenzahl erreicht wird. Bei Nichterreichen dieser Mindestpersonenzahl behält sich der Veranstalter vor, den Rahmenprogrammpunkt kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird das hierfür gezahlte Entgelt vollständig rückerstattet.
Ist die Durchführung wegen Ausfall von Dienstleistern oder Künstlern nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Der Veranstalter versucht, kurzfristig einen anderen Dienstleister oder Künstler zu verpflichten. Im Falle der Absage des gesamten Rahmenprogrammpunktes wegen Ausfall von Künstlern kann das gezahlte Entgelt nur zu 50 % rückerstattet werden.
Liegt das Hindernis in der Störung am Veranstaltungsort sowie in Fällen „Höhere Gewalt“ (dies sind Fälle wie Krieg, Revolutionen, Streik, Naturkatastrophen oder Pandemien, die außerhalb des Einflusses des Veranstalters liegen), kann das Rahmenprogramm bei Verschiebung des gesamten Verwaltungsgerichtstages einmalig auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden, wobei ein Alternativtermin bis zum 31. Dezember 2024 als angemessen gilt. Sollte die Veranstaltung innerhalb des Jahres 2024 nicht durchgeführt werden können, wird der Veranstalter den Rahmenprogrammpunkt absagen. In diesem Fall wird das bereits gezahlte Entgelt nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungshelfenden.
7. Haftungsbeschränkung des Veranstalters
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Veranstalter für sich und Erfüllungshelfende nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
8. Urheberrechte, Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer
Im Rahmenprogramm des Verwaltungsgerichtstags 2024 durchgeführte Veranstaltungen können urheberrechtlich geschützte Elemente beinhalten. Bitte beachten Sie, dass unsere Guides und Moderatoren ohne ausdrückliche Zustimmung nicht fotografiert oder gefilmt werden dürfen. Bitte beachten Sie bei Bühnenprogrammen die aushängenden Regeln zu Bild- und Tonaufnahmen. Selbstverständlich dürfen Sie die Umgebung und Sehenswürdigkeiten fotografieren, beachten Sie während der Veranstaltungen bitte, dass andere Teilnehmer nicht durch Blitzlicht oder Auslösegeräusche gestört werden. Der Einsatz von Stativen und Selfiesticks ist zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
9. Hinweis zu Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter
Durch die Teilnahme an den Rahmenprogrammpunkten erklären die Teilnehmer sich damit einverstanden und willigen unwiderruflich darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung von ihnen angefertigte Bild-, Ton- und Filmaufnahmen vom Veranstalter verarbeitet und Veröffentlichungen auf Webseiten und in anderen Publikationen des Veranstalters unentgeltlich genutzt werden können. Der Veranstalter ist damit zu einer zeitlich und örtlich uneingeschränkten und unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwendung der Bilder berechtigt.
10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Würzburg.